Die Regeln zur Gebäudeerrichtung
Das Errichten von Gebäuden
1. Grundlegendes
2. Bauzonen
3. Grundbesitz
4. Preise, Preisberechnung und sonstige Leistungen
5. Ressourcen und Gerätschaften
6. Nicht-Spieler-Charaktere
1. Grundlegendes
Die bespielbare Fläche der Welt wird in 3 Bauzonen, Bauverbotszonen und Rassengebiete unterteilt. Je nach Bauzone werden unterschiedliche Anforderungen an die Haltung von Gebäuden gestellt.
In den Städten und dörflichen Ansiedlungen, sowie in Herbergen besteht die Möglichkeit Häuser oder Zimmer zu mieten oder zu kaufen. Dies erfolgt über Anfrage bei den jeweiligen Stadtverwaltern. Im Fall einer Miete sind natürlich regelmäßige Mietzahlungen über das Hausmenü vorausgesetzt um das Nutzungsrecht zu wahren, ansonsten wird das Haus automatisch gesperrt.
Das Hausmenü ermöglicht dem Besitzer, weitgehend eigenständig die Einrichtung und Verwaltung sowie den Verkauf vorzunehmen oder Mieter zu bestimmen.
2. Bauzonen
Die Aufteilung der unterschiedlichen Bauzonen können der Bauzonenkarte entnommen werden. Im Zweifelsfall regelt die Spielleitung, ob ein Haus gesetzt werden darf und unter welchen Bedingungen dies zu geschehen hat. Mineneingänge dürfen in keinster Weise verbaut werden (ein gewisser Abstand von der Mine von ~1 Screen soll gewahrt bleiben, ein Weg muss frei bleiben), die Nähe von Dungeongebieten und generell Monsterspawnorten ist tunlichst zu meiden!
Bauzone I: Städte und Siedlungen
Das Errichten von Gebäuden ist im Rahmen der allgemeinen Baugegebenheiten (z.B. Baustilarten der Stadtviertel oder des Landbereichs) problemlos möglich.
Bauzone II : abgelegener Siedlungsraum
Das Baugebiet ist relativ ungesichert, was mögliche Schädigungen durch Fremdeinwirkung (NPCs etc.) impliziert. Baustilarten sind zu beachten!
Bauzone III : Wildnis
Die Wildnis kann nur mit erheblichem Aufwand erschlossen werden. Man benötigt dauerhaften Schutz vor den Gefahren der Umgebung. Die Besiedlung eines solchen Gebietes ist eigentlich nur durch eine größere, dauerhaft aktive Spielergruppierung (z.B. Gilde) möglich, denn das Gebiet muss gehalten und verteidigt werden. Die Aufrechterhaltung kann beispielsweise in Form von Kleinquests von Seite der Spielleitung eingefordert werden. Bei einem Scheitern (z.B. durch längere Inaktivität) kann es zu Schädigungen bis hin zum Verlust der Gebäude kommen.
3. Grundbesitz
Einzelpersonen können gesamt maximal 200 Quadratschritt (qs) Grundfläche in der Stadt und bis zu 300 qs auf dem Land erwerben, hierbei gilt, dass die Höfe um Breitenstein nur an Charaktere mit Bauernflag vergeben werden. Weiters können Bauern für jeden weiteren aktiven Bauern, der kein eigenes Haus besitzt oder andernorts Mitbesitzer ist, auf ihrem Hof zusätzlich zu den 300 qs nochmals 100 qs erwerben (zB normal wäre eine Beschränkung von 300 qs Landbesitz, es betreiben aber zwei Bauern gemeinsam einen Hof, somit dürfen sie zusammen 400 qs besitzen). Zu den Grundflächenbeschränkungen zählen alle abgeschlossenen, also nicht öffentlich zugänglichen Flächen.
Gilden unterliegen gesonderten Bestimmungen, die bei den Gildenregeln näher aufgeführt werden.
Pro Account sind maximal 3 Häuser erlaubt.
Vorerst wird es für "Privatpersonen" keine Eigenbauten geben. Die Ausnahme hierbei stellen aktive Gilden dar, diese dürfen einen Eigenbau entsprechend der Bau- und Gildenregeln vorschlagen. Die endgültige Entscheidung liegt allerdings hierbei in Staffhänden. Wir bitten um Verständnis!
4. Preise, Preisberechnung und sonstige Leistungen
Kaufpreis:
Kaufpreis:
Die Kaufpreise für den Hauserwerb eines selbst gebauten Hauses werden durch folgende Formel errechnet:
1500 * Grundfläche * Anzahl Stockwerke
Über einen Zugang im Bankgebäude Breitensteins gelangt man zu einer Ausstellung der Deedhäuser - das Portal befindet sich im 1. Stockwerk und bietet Schauobjekte der Fachwerk-, Nordland- und Südlandhäuser sowie Zelte und Bauernhäuser.
Mietpreis :
Der Mietpreis errechnet sich wie folgt: Mietpreis pro Monat = Kaufpreis/100, pro Tag dann nochmals /30.
Zuchtgatter für Bauern:
Diese kosten 1000 Goldmünzen pro begehbarem Flächenstück und 500 für die Zaunteile (wobei alles was dafür geeignet ist verwendet werden kann: Hecken, Holz/Steinzäune, etc.). Die Mindestgrößen für jede Tierart sind in der Klassenbeschreibung der Bauern angeführt. Zuchtgatter können niemals gemietet werden.
Preise für Dekoleistungen durch die Spielleitung :
Dekogegenstände können vom Staff für 2000 gp /Tile gesetzt werden. Als Faustregel gilt hier, dass zusammengesetzte Dekoration (z.b. eine Theke die aus einem Steinstück und einer Holzplatte besteht) grundsätzlich als ein Item gerechnet wird. Um das Spielerangebot nicht zu schmälern, werden allerdings nur Möbel aus normalem Holz angeboten.
Eine weitgehend vollständige Auflistung der angebotenen Leistungen findet sich hier.
Sonderleistungen für gesetzte Deedhäuser:
Wer sich ein Haus aus der Deedausstellung ausgesucht und einen passenden Platz gefunden hat, hat die Wahlmöglichkeit entweder den vollen Kaufpreis in Gold zu bezahlen, oder aber er kann passende Rohstoffe auftreiben und damit eine Vergünstigung des Goldpreises um maximal ein Drittel erlangen, hierbei gilt 10 Münzen pro log und 20 Münzen pro Stein. - Diese Regelung gilt ausdrücklich NICHT für Eigenbauten von Gilden!
Wer den Hausbau überhaupt ausspielen möchte, kann freilich gerne entsprechende Baustellen gesetzt haben, bevor das Haus dann später platziert wird.
5. Ressourcen und Gerätschaften
Natürliche Ressourcen, wie z.B. Obstbäume oder Bienenkörbe sind ausschließlich Bauern und Gilden vorbehalten. Bauern erhalten hier maximal 10 Ressourcen, die Bestimmungen für Gilden sind den Gildenregeln zu entnehmen.
Landwirtschaftliche Gerätschaften wie Saftpresse, Getreidemühle, Salzmühle stehen an öffentlichen Orten zur Nutzung bereit, werden aber nicht für den Privatgebrauch gesetzt. Für Bauerncharaktere und andere passende Berufsgruppen sind Backofen und Räucherofen zu den o.g. Preisen verfügbar .
Großgeräte anderer Berufsgruppen, wie Amboss und Esse, Spinnrad und Webstuhl stehen ebenfalls an öffentlichen Orten zur Benutzung bereit und werden nicht in privaten Grundstücken gesetzt.
6. Nicht-Spieler-Charaktere
NSCs stehen für den Privatgebrauch nicht zur Verfügung. Ausnahme bildet hierbei der Bauernvendor und der Wirt. Nähere Bestimmungen hierzu sind der Klassenbeschreibung “Bauer” und dem Abschnitt über den Betrieb/die Verwaltung öffentlicher Tavernen zu entnehmen.
Zum Thema Gilden-NPCs sind Informationen in den Gildenregeln zu finden.
(Stand 30.03.2010)
Die Regeln zum Betrieb/zur Verwaltung öffentlicher Tavernen
- Für die Taverne selbst (egal ob Stadt- oder Landtaverne) sind keine Kosten zu entrichten - also keine Hauspreiszahlungen/Miete o.ä.
- Es dürfen allerdings keine Schlösser an Eingangstor oder Haustüren angebracht werden, es sei denn, es ist ein eigener, gesonderter Wohnbereich vorhanden, welcher dann abgesperrt werden darf - dieser muss aber auch zum ortsüblichen Preis bezahlt werden.
- Kein Bann Einzelner ohne konkrete Vorfälle mit dieser Person im Tavernengebiet (also prinzipiell auch keine Bestrafung von Gruppierungen für Taten einzelner Mitglieder) oder wenn außerhalb, nur explizit gegen den/die Betreiber der Taverne.
- Angekündigte Abendaktivitäten (Weinverkostungen, Theaterspiele, etc.) zumindest ein Mal im Monat, regelmäßige Anwesenheit des/der Betreiber(s) in der Taverne zum "Normalbetrieb".
- Bei länger dauernder Inaktivität oder aber bei fehlendem Engagement für die Taverne behält sich der Staff vor diese wieder zu entziehen und anderen Interessenten zur Verfügung zu stellen. Richtwert für die Inaktivität sind hierbei drei Monate, allerdings kann dieser Zeitraum unter Umständen auch bedeutend kürzer oder länger sein.
- Wenn sich zumindest zwei aktive Betreiber für die Taverne finden, besteht die Möglichkeit sich einen "Wirt" aufstellen zu lassen, der ausschließlich Speisen und Getränke verkauft und von den Verwaltern selbstständig befüllt werden kann (quasi ähnlich einem Bauernvendor). Dieser kann jedoch bei Missbrauch oder wenn nur mehr ein Spieler aktiv an der Taverne wirkt wieder entzogen werden.
Je nach Lage der Taverne kann die Vergabe etwas unterschiedlich ablaufen - zB in Breitenstein wird es wohl nötig sein die Taverne im Namen der Stadt zu betreiben usw.
Folgende Tavernen existieren aktuell auf der Alten Welt:
Al Hayat "Zum Galgenvogel"
Breitenstein "Polomas Taverne"
Flinkmünde "Taverne zum Wanderer"
Immernacht "Zum Saufenden Balron"
Norhaven "Zum Blas"
Schattenwald "Taverne Wegesruh"
Silberquell "Taverne und oeffentliche Kueche zu Silberquell"
Vierter Weg "Taverne zum Vierten Weg"
Interessierte Spieler mögen sich bitter per PN oder Page an den Staff wenden um Informationen über die Verfügbarkeit und die weitere Handhabe der Vergabe zu erhalten!
(Stand 30.03.2010)